Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1796

Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
42,96€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
98,81€
Höchstsatz ×3,5
150,36€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.