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1796
Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
42,96€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
98,81€Höchstsatz ×3,5
150,36€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1795 Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion einschließlich Kathetereinlegung
- 1801 Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten - gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters -
Diese Ziffern sind neben 1796 nicht berechnungsfähig.