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1797

Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase, als selbständige Leistung

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
20,69€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
47,59€
Höchstsatz ×3,5
72,42€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.