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1797
Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase, als selbständige Leistung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
20,69€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
47,59€Höchstsatz ×3,5
72,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.