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1848
Explantation einer Niere an einem Toten zur Transplantation
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
129,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
297,62€Höchstsatz ×3,5
452,90€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1847 Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation
- 1849 Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation
Diese Ziffern sind neben 1848 nicht berechnungsfähig.