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1858
Operative Entfernung einer Nebenniere
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
188,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
433,02€Höchstsatz ×3,5
658,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1858 nicht berechnungsfähig.