Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1859
Operative Entfernung beider Nebennieren
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
242,48€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
557,70€Höchstsatz ×3,5
848,68€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1859 nicht berechnungsfähig.