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2080

Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
26,99€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
62,08€
Höchstsatz ×3,5
94,47€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
  • 2081 Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/ oder plastischer Sehnenoperation - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils -
  • 2296 Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus einschließlich Sehnenverpflanzung
  • 2297 Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296

Diese Ziffern sind neben 2080 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung Nächste Ziffer 2081 Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/ oder plastischer Sehnenoperation - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils -
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