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2519

Trepanation bei Kraniostenose

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
131,15€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
301,65€
Höchstsatz ×3,5
459,03€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 2515 Bohrlochtrepanation des Schädels
  • 2516 Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn
  • 2517 Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn - einschließlich Wiedereinpassung des Knochendeckels -
  • 2525 Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind

Diese Ziffern sind neben 2519 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2518 Eröffnung der hinteren Schädelgrube Nächste Ziffer 2525 Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind
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