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2519
Trepanation bei Kraniostenose
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
131,15€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
301,65€Höchstsatz ×3,5
459,03€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2515 Bohrlochtrepanation des Schädels
- 2516 Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn
- 2517 Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn - einschließlich Wiedereinpassung des Knochendeckels -
- 2525 Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind
Diese Ziffern sind neben 2519 nicht berechnungsfähig.