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2541
Ventrikulozisternostomie
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
262,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
603,27€Höchstsatz ×3,5
918,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2540 Ventrikuläre intrakorporale Liquorableitung mittels Ventilsystem
- 2542 Ventrikuläre extrakorporale Liquorableitung
Diese Ziffern sind neben 2541 nicht berechnungsfähig.