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2561
Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
269,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
619,37€Höchstsatz ×3,5
942,52€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2515 Bohrlochtrepanation des Schädels
- 2560 Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem
- 2570 Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation des Rückenmarks - gegebenenfalls einschließlich Implantation des Empfangsgerätes -
Diese Ziffern sind neben 2561 nicht berechnungsfähig.