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2602
Abdomino-retroperitoneale lumbale Grenzstrangresektion
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2564 Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark
- 2603 Kombinierte thorakolumbale Grenzstrangresektion
- 2921 Lumbale Sympathektomie
Diese Ziffern sind neben 2602 nicht berechnungsfähig.