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2603
Kombinierte thorakolumbale Grenzstrangresektion
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
174,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
402,18€Höchstsatz ×3,5
612,01€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2564 Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark
- 2602 Abdomino-retroperitoneale lumbale Grenzstrangresektion
- 2920 Thorakale Sympathektomie
- 2921 Lumbale Sympathektomie
Diese Ziffern sind neben 2603 nicht berechnungsfähig.