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2564
Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
279,78€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
643,49€Höchstsatz ×3,5
979,23€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2601 Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich
- 2602 Abdomino-retroperitoneale lumbale Grenzstrangresektion
- 2603 Kombinierte thorakolumbale Grenzstrangresektion
- 2604 Splanchnikusdurchtrennung, peritoneal oder retroperitoneal
Diese Ziffern sind neben 2564 nicht berechnungsfähig.