Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2564

Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
279,78€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
643,49€
Höchstsatz ×3,5
979,23€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.