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2622

Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte - einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken -

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
524,59€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
1206,56€
Höchstsatz ×3,5
1836,07€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 2620 Operation der isolierten Lippenspalte
  • 2621 Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
  • 2625 Verschluss des weichen oder harten Gaumens oder Verschluss von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum
  • 2626 Velopharyngoplastik
  • 2627 Verschluss des harten und weichen Gaumens
  • 2630 Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts - einschließlich Osteotomie und/oder Osteoplastik -
  • 2720 Osteotomie im Zusammenhang mit operativen Eingriffen am Mundboden - einschließlich Osteosynthese -

Diese Ziffern sind neben 2622 nicht berechnungsfähig.

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