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2803
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbständige Leistung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1512 Teilweise Entfernung der Zunge - gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis -
- 1514 Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteriae linguales
Diese Ziffern sind neben 2803 nicht berechnungsfähig.