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2881
Varizenexhairese, einseitig
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2801 Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung
- 2880 Inzision eines Varixknotens
- 2882 Varizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes, einseitig
- 2890 Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur
Diese Ziffern sind neben 2881 nicht berechnungsfähig.