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2890
Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
20,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
46,92€Höchstsatz ×3,5
71,40€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2881 Varizenexhairese, einseitig
- 2882 Varizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes, einseitig
- 2883 Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste
Diese Ziffern sind neben 2890 nicht berechnungsfähig.