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2889

Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
215,66€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
496,02€
Höchstsatz ×3,5
754,81€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 2888 Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts
  • 2891 Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) - gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel -
  • 2895 Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse
  • 2896 Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat
  • 2897 Beseitigung eines arteriovenösen Shunts

Diese Ziffern sind neben 2889 nicht berechnungsfähig.

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