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2889
Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
215,66€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
496,02€Höchstsatz ×3,5
754,81€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2888 Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts
- 2891 Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) - gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel -
- 2895 Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse
- 2896 Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat
- 2897 Beseitigung eines arteriovenösen Shunts
Diese Ziffern sind neben 2889 nicht berechnungsfähig.