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2888
Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
183,02€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
420,95€Höchstsatz ×3,5
640,57€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2889 Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts
- 2891 Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) - gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel -
Diese Ziffern sind neben 2888 nicht berechnungsfähig.