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3072
Operativer Verschluss des Vorhofseptumdefektes vom Sekundum-Typ
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
174,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
402,18€Höchstsatz ×3,5
612,01€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3073 Operativer Verschluss von Vorhofseptumdefekten anderen Typs (z.B. Sinus venosus) - auch Korrektur einer isolierten Lungenvenenfehlmündung -
Diese Ziffern sind neben 3072 nicht berechnungsfähig.