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3073

Operativer Verschluss von Vorhofseptumdefekten anderen Typs (z.B. Sinus venosus) - auch Korrektur einer isolierten Lungenvenenfehlmündung -

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
233,15€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
536,25€
Höchstsatz ×3,5
816,03€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (2)

Diese Ziffern sind neben 3073 nicht berechnungsfähig.