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3147
Totale Magenentfernung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
279,78€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
643,49€Höchstsatz ×3,5
979,23€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 3144 Naht der Magen- und/oder Darmwand nach Perforation oder nach Verletzung - einschließlich Spülung des Bauchraumes -
- 3145 Teilresektion des Magens
- 3146 Kardiaresektion
- 3148 Resektion des Ulcus pepticum
- 3149 Umwandlungsoperation am Magen (z.B. Billroth II in Billroth I, Interposition)
- 3150 Gastrotomie
- 3157 Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion
Diese Ziffern sind neben 3147 nicht berechnungsfähig.