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3150

Gastrotomie

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
93,26€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
214,50€
Höchstsatz ×3,5
326,41€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 3144 Naht der Magen- und/oder Darmwand nach Perforation oder nach Verletzung - einschließlich Spülung des Bauchraumes -
  • 3145 Teilresektion des Magens
  • 3146 Kardiaresektion
  • 3147 Totale Magenentfernung
  • 3148 Resektion des Ulcus pepticum
  • 3149 Umwandlungsoperation am Magen (z.B. Billroth II in Billroth I, Interposition)
  • 3157 Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion
  • 3158 Gastroenterostomie

Diese Ziffern sind neben 3150 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 3149 Umwandlungsoperation am Magen (z.B. Billroth II in Billroth I, Interposition) Nächste Ziffer 3151 Operative Einbringung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation
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