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351

Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
29,14€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
67,02€
Höchstsatz ×3,5
101,99€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (13)

Diese Ziffern sind neben 351 nicht berechnungsfähig.