Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
5357

Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im KopfHalsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
204,01€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
367,22€
Höchstsatz ×2,5
510,03€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (23)

Diese Ziffern sind neben 5357 nicht berechnungsfähig.