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5309
Serienangiographie einer Extremität, eine Serie
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
104,92€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
188,86€Höchstsatz ×2,5
262,30€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 679 Mediastinoskopie - gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/ oder Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 5306 Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, eine Serie
- 5307 Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5306
- 5308 Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5306 und 5307, insgesamt
- 5313 Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung
- 5355 Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
- 5357 Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im KopfHalsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet
Diese Ziffern sind neben 5309 nicht berechnungsfähig.