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5304
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5303, je Serie
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
11,66€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
20,99€Höchstsatz ×2,5
29,15€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 5300 Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brustund/oder Bauchraum, eine Serie
- 5301 Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5300, je Serie
- 5302 Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5300 und 5301, insgesamt
- 5313 Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung
- 5355 Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
- 5357 Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im KopfHalsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet
- 5358 Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet
Diese Ziffern sind neben 5304 nicht berechnungsfähig.