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5371

Computergesteuerte Tomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
134,06€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
241,31€
Höchstsatz ×2,5
335,15€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.