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5375

Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
116,57€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
209,83€
Höchstsatz ×2,5
291,43€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (3)

  • 5371 Computergesteuerte Tomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich
  • 5372 Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich
  • 5378 Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen

Diese Ziffern sind neben 5375 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 5374 Computergesteuerte Tomographie der Zwischenwirbelräume im Bereich der Hals-, Brust- und/oder Lendenwirbelsäule - gegebenenfalls einschließlich der Übergangsregionen - Nächste Ziffer 5376 Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z.B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-ResolutionTechnik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375 -
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