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3650

Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
3,50€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
4,03€
Höchstsatz ×1,3
4,55€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.