Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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437

Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
29,14€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
33,51€
Höchstsatz ×1,3
37,88€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (659)

Diese Ziffern sind neben 437 nicht berechnungsfähig.