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Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens neun deklarierten Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen - gegebenenfalls einschließlich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt-IgE -, insgesamt

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
29,14€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
33,51€
Höchstsatz ×1,3
37,88€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.