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3509

Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z.B. Methylenblau, Lugol), je Material

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
5,83€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
6,70€
Höchstsatz ×1,3
7,58€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (2)

  • 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
  • 437 Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer

Diese Ziffern sind neben 3509 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 3508 Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach einfacher Aufbereitung (z.B. Zentrifugation) im Durchlicht- oder Phasenkontrastverfahren, je Material (z.B. Punktate, Sekrete, Stuhl) Nächste Ziffer 3510 Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z.B. Gramfärbung), je Präparat
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