Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3508

Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach einfacher Aufbereitung (z.B. Zentrifugation) im Durchlicht- oder Phasenkontrastverfahren, je Material (z.B. Punktate, Sekrete, Stuhl)

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
4,66€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
5,36€
Höchstsatz ×1,3
6,06€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.