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3793
Gebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
6,99€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
8,04€Höchstsatz ×1,3
9,09€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 3793 nicht berechnungsfähig.