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3956

Ristocetin-Cofaktor (F VIII Rcof), Agglutination

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
11,66€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
13,41€
Höchstsatz ×1,3
15,16€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.