Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3774
Ammoniak (NH4)
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
12,82€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
14,74€Höchstsatz ×1,3
16,67€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 3774 nicht berechnungsfähig.