Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
4144

25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D(tief)2)

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
33,22€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
38,20€
Höchstsatz ×1,3
43,19€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.