Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3864
Untersuchung mit ähnlichem Aufwand
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
17,49€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
20,11€Höchstsatz ×1,3
22,74€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.