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Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
8,74€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
20,10€
Höchstsatz ×3,5
30,59€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.