Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3995
Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
20,40€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
23,46€Höchstsatz ×1,3
26,52€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 3996 Quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
Diese Ziffern sind neben 3995 nicht berechnungsfähig.