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3996
Quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
34,97€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
40,22€Höchstsatz ×1,3
45,46€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 3996 nicht berechnungsfähig.