Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
443

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Nur einfacher Gebührensatz
Einfachsatz ×1,0
43,72€
Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
43,72€
Höchstsatz ×1,0
43,72€

Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.