Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Nur einfacher Gebührensatz
Einfachsatz ×1,0
128,23€
Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
128,23€
Höchstsatz ×1,0
128,23€

Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.