Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
4781
Verdau (Spaltung) isolierter Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
8,74€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
10,05€Höchstsatz ×1,3
11,36€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.