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Kontrollierte Hypothermie während der Narkose

D Abschnitt D · Anästhesieleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
27,69€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
63,69€
Höchstsatz ×3,5
96,92€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.