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Kontrollierte Blutdrucksenkung während der Narkose
D Abschnitt D · AnästhesieleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
12,94€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
29,76€Höchstsatz ×3,5
45,29€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.