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Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden - gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme -

N Abschnitt N · Histologie, Zytologie und Zytogenetik

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
16,85€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
30,33€
Höchstsatz ×2,5
42,13€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.