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Chromosomenanalyse, auch einschließlich vorangehender kurzzeitiger Kultivierung -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme -

N Abschnitt N · Histologie, Zytologie und Zytogenetik

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
113,66€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
261,42€
Höchstsatz ×3,5
397,81€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.