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488
Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase
D Abschnitt D · AnästhesieleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
2,68€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,16€Höchstsatz ×3,5
9,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 1700 Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln
- 1728 Katheterisierung der Harnblase beim Mann
- 1729 Spülung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln - einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula -
- 1730 Katheterisierung der Harnblase bei der Frau
- 1731 Spülung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten - einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula -
- 1732 Einlegung eines Verweilkatheters - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1728 oder Nummer 1730 -
- 1733 Spülung der Harnblase und/oder Instillation bei liegendem Verweilkatheter
Diese Ziffern sind neben 488 nicht berechnungsfähig.