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5440
Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance - gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und Vergleich mit Standards -
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
163,20€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
293,76€Höchstsatz ×2,5
408,00€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 5441 Perfusionsszintigraphie der Nieren - einschließlich semiquantitativer oder quantitativer Auswertung -
- 5442 Statische Nierenszintigraphie
- 5444 Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmeßplätzen - gegebenenfalls einschließlich Registrierung mehrerer Kurven und Blutaktivitätsbestimmungen -
- 5473 Funktionsszintigraphie - einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z.B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage) -
- 5480 Quantitative Bestimmung von Impulsen/ Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung - mindestens zwei ROI -
- 5481 Sequenzszintigraphie - mindestens sechs Bilder in schneller Folge -
- 5483 Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung
- 5485 Messung mit dem Ganzkörperzähler -gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren -
Diese Ziffern sind neben 5440 nicht berechnungsfähig.